.......................Verleihbedingungen:
1.Alle
Verleihgeräte sind uneingeschränktes Eigentum von Manfred Rudolf und
können jederzeit vom Vermieter ohne angaben von Gründen zurückgefordert
werden. Der Mieter hat kein Recht auf Veräußerung oder Verpfändung der Gegenständen. Ein Verstoß gegen
dieses Recht wird als Veruntreuung gewertet und gemäß STGB geahndet. Pfandforderungen
dritter Parteien dürfen nicht am Verleihgerät exekutiert werden. Den Mieter
trifft die dahingehende Aufklärungspflicht. Für Schäden oder Verlust aus
angeführten Gründen haftet der Mieter zum Neuwert des Gerätes vollinhaltlich.
2.Der
Mietpreis ist generell im voraus fällig. Sonderkonditionen müssen fixiert
werden. Der Mieter ist zur Ausweisleistung verpflichtet, ebenso muss der
Einsatzort der Geräte bekannt gegeben Werden.
3.Für
alle am Verleihgerät entstandenen Schäden haftet der Mieter.
Allfällig dadurch notwendige Reparaturen werden in Rechnung gestellt
.Der Mieter hat die Geräte entsprechend
pfleglich zu behandeln und für Schutz gegen Beschädigungen, Wasser etc.
zu sorgen. Gleiches gilt auch für alle Arten von Kabeln.
5.Ein
Haftungsübergang auf den Vermieter wird für alle Fälle (Personenschaden, Materialverlust, Folgeschädendurch
technische Defekte ) vollinhaltlich ausgeschlossen. Bei Verlust polizeiliche Meldung machen.
6.Für den Transport hat der Mieter selbst zu sorgen. Bei Nichteinhaltung
des Rückgabetermins, werden automatisch
die/der Miettag(e) mehr verrechnet.
Vermietung:
an.......................................................................
Wien am................................bis...............................
Einsatzort:..............................................................
Wien
am..........................................
Unterschrift:....................................
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Verleih
- Geräte:
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